Der Besuch zoologischer Gärten, Tierparks, Freilichtmuseen, botanischer Gärten,
Freizeitparks, Baumwipfelpfaden, Klettergärten,Spielparks, Abenteuerspielplätzen,Minigolfanlagen
und ähnlicher Einrichtungen auf weitläufigen Anlagen im Freien, ist zulässig,
wenn sichergestellt ist, dass jede Person beim Betreten und Verlassen der
Einrichtung sowie beim Aufenthalt in der Einrichtung einen Abstand von mindestens
1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren
Hausstand gehört, einhält.
Wir sind noch dabei festzustellen, wie es unseren Gästen am besten gelingt, diese Regeln einzuhalten.
Bitte schreiben Sie uns, wie Sie es sich vorstellen, damit wir Ihnen unser Angebot unterbreiten können.
Gemeinsam zurück in die Normalität
LG
Sylvia Kläre
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