Ostermontag 2019
Eine Grillhütte wurde durch Fahrlässigkeit Opfer der Flammen
22.April 2019 „Feuer,“ schrie Lukas außer Atem, griff nach dem Feuerlöscher und rannte damit zu unseren Grillhütten. Dicker Rauch und hell lodernde Flammen deuteten darauf hin, dass es keine Rettung durch einen Feuerlöscher gab. Die Feuerwehr musste her und verhinderte, dass die anderen Hütten samt Grillplatz und angrenzenden Wald in Flammen aufgingen.
Der geschockte Mieter gestand mir während der Löscharbeiten, dass er seinen Gasbrenner auf dem Tisch in der Hütte aus den Augen gelassen hatte und erst durch den starken Qualm durch das um sich greifende Feuer aufmerksam wurde. So etwas sei ihm in 10 Jahren noch nie passiert.
Etwa eine Woche später: Die Feuerursache wurde vom Brandermittler der Polizei gefunden. Es handelte sich eindeutig um den Gasbrenner.
25.Juni 2019 Der Staatsanwalt geht davon aus, dass es sich um einen Funkenflug vom Grillplatz handeln würde. Als Betreiber des Parks müssten wir diese Gefahr mit einkalkulieren. Auf den ihm zugesandten Bildern ist allerdings gut zu erkennen, dass das Holz und die Kohle im Grill noch nicht gebrannt hatten. Unser Widerspruch wurde nicht akzeptiert. Denn der Staatsanwalt hat sich nach der letzten Aussage des Kunden gerichtet, der nun behauptete, er hätte den Gasbrenner gar nicht benutzt.
Wir hatten die Hütten nicht versichert, da sie nicht unser Eigentum sind und die Gemeinde sagt, sie seien nicht gegen Brandschäden versichert und so sitzen wir auf den entstandenen Kosten.

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